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Abgaben für nicht überprüfbare Aussagen in Werbungen


Werbungen machen die tollkühnsten Versprechen. Cremes machen die Haut "jünger", Shampoos "reparieren" die Haare, Limos machen cool und glücklich, mit dem passenden Parfüm kriegt man jeden in die Kiste, etc....

Aussagen, die nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfbar sind, sollten nach einem zu definierenden Kostenkatalog mit Abgaben durch den Hersteller belegt werden. Über die Abgaben und für welche Aussage in welchem Kontext sie getroffen wurde, ist ein öffentlich einsehbares Register zu führen.


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